Gemäß DGUV Vorschrift 3 bzw. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) §11 sind alle elektrischen Geräte alle zwei und die elektrische Anlage alle vier Jahre zu überprüfen. Für Kunden verschiedener Branchen führen wir folgende Leistungen durch:
- Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 und DIN EN 50699
- Sicherheitstechnische Überprüfungen gemäß MPBetreibV und DIN EN 62353
- Kalibration von Blutdruckmessgeräten gemäß MPBetreibV Anlage 2
- Vor-Ort-Kalibration von Applanationstonometern gemäß MPBetreibV Anlage 2
- Überprüfung und Wartung von UV-Bestrahlungsgeräten und -kabinen
Relevante Vorschriften