Arbeitssicherheit

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 muss jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. Ausnahme bilden Kleinbetriebe bis zu zehn Mitarbeitenden, die nur entweder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt benötigen.

Wir bieten unter anderem:

  • Fachliche Vor-Ort-Beratung zu arbeitssicherheitsrelevanten Themen
  • Unterstützung bei der Suche eines Betriebsarztes
  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Jährliche Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden
  • Regelmäßige Informationen über Neuigkeiten im Bereich Arbeitssicherheit

Relevante Vorschriften